Über uns

Aufgaben

Wir sind eine seit 1949 bestehende Vereinigung ehemaliger Schüler und Lehrer der Lessing-Schule in Bochum-Langendreer, die sich auch nach dem Abitur ihrer alten Schule noch verbunden fühlen und den Kontakt nicht ganz abreißen lassen wollen. Die Vereinigung hat zurzeit im Wesentlichen drei Aufgaben:

Mitdenken. Mitreden. Mitgestalten?

Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden sollten, tragen Sie zum Bestand des Vereins bei und unterstützen auf diesem Wege auch die Schule. Die Anmeldung ist auch online möglich. Der Jahresbeitrag beträgt ab 01.08.2008 für Vollzahler 10,00 €. Studenten und Auszubildende zahlen 5,00 €. Jede aktive Mithilfe z.B. in Form von Beiträgen zum Mitteilungsblatt oder bei der Gestaltung und Vorbereitung des Herbstfestes sind herzlich willkommen.

Team

Christian Dembowski (Vorsitzender)

Holger Schluck (stellv. Vorsitzender)

Monika Dieckmann (Schriftführerin)

Manfred Müller (Kassenwart)

Anne Tilse (Kassenprüferin)

Sara Wolff (Kassenprüferin)

Christian Stach (Beisitzer)

Christof Wolff (Beisitzer)

Anja Teßmann (Beisitzerin)

Martina Knipschild (Beisitzerin)

Lars Bender (Beisitzer)

Vereinssatzung

§ 1

"Die Ehemaligen -Alumni der Lessing-Schule Langendreer-" mit Sitz in Bochum-Langendreer wurde am 17.12.1949 unter dem Namen "Vereinigung der ehemaligen Schüler des Lessing-Gymnasiums zu Bochum-Langendreer" gegründet. Den jetzigen Namen trägt sie seit der Mitgliederversammlung am 21.11.2018. Sie will eine dauernde Verbindung aller ehemaligen Mitglieder der Schulgemeinde der Lessing-Schule untereinander und zur Schule herstellen und pflegen.

§ 2

Als Mitglied kann jeder ehemalige Schüler, auch jeder an der Schule tätige Lehrer, aufgenommen werden. Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit ernannt. Die Mitgliedschaft geht verloren durch

Die schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand kann nur für den Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist erfolgen.

§ 3

Der Beitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Mitglieder, die in der Ausbildung stehen, zahlen einen ermäßigten Beitrag. Darüber hinaus kann der Vorstand auf Antrag einen ermäßigten Beitrag bewilligen. Der Jahresbeitrag ist bis zum 1. Mai eines jeden Jahres porto- und bestellgeldfrei an den Kassenwart zu entrichten. Das Geschäftsjahr wird dem Schuljahr angeglichen, es läuft vom 1.8. bis 31.7.

§ 4

Der geschäftsführende Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt und besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftwart und den gewählten Beisitzern.

§ 4a

Die bisherigen Vorstandsmitglieder nehmen ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit weiterhin kommissarisch wahr, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Legt ein Vorstandsmitglied sein Amt nieder, wird er von den anderen Vorstandsmitgliedern vertreten, bis ein Nachfolger gewählt ist. Dieser tritt in die laufende Amtszeit ein.

§ 5

Der Vorsitzende erstattet den Mitgliedern jährlich Bericht, der in einem Mitteilungsblatt veröffentlicht werden sollte.

§ 6

Die Mitgliederversammlung findet jährlich in Bochum-Langendreer oder Bochum-Werne statt. Zu dieser sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher einzuladen. Statt einer schriftlichen Einladung kann zur Mitgliederversammlung durch den redaktionellen Teil des Mitteilungsblattes mindestens 14 Tage vor der Versammlung eingeladen werden.

§ 7

In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Eine Stimmübertragung ist nicht zulässig.

§ 8

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung der Vereinigung ist eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen erforderlich.

§ 9

Auf Antrag von 1/5 aller Mitglieder ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb eines Monats eine außerordentliche Mitgliederversammlung anzuberaumen. Der Antrag ist dem Vorstand gegenüber zu begründen. Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist nur beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder, die den Antrag gestellt haben, erschienen ist.

§ 10

Bei Auflösung der Vereinigung fällt das vorhandene Vermögen dem Förderverein des Lessing-Gymnasiums zu.